Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 2273/06

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 330.000 EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab mit Telefax übermittelt werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.