Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1975/06

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird unter Änderung der Festsetzung erster Instanz für beide Instanzen auf jeweils 1.500,-- Euro festgesetzt.


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