Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 1847/06

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. August 2006 wird teilweise geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt unter teilweiser Einbeziehung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf je 4.000 EUR festgesetzt.


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