Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 37/05

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 17. Dezember 2004 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.825,31 EUR festgesetzt.


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