Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 B 1909/06

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.139,71 EUR festgesetzt.


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