Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 4265/05

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 € festgesetzt.


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