Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 4128/06.A

Tenor

Der Gegenstandswert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.500,00 Euro festgesetzt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.