Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2771/03

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 21. März 2003 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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