Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 2452/06.AK

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1., 2. sowie 4. bis 6. tragen je 1/7, der Antragsteller zu 3. trägt 2/7 der Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 52.500 EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.


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