Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 2193/06

Tenor

Der hilfsweise gestellte Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird abgelehnt.

Der Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.


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