Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2956/06

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 22. Juni 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000,- EUR festgesetzt.


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