Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2957/06

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 22. Juni 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 15.000,- EUR festgesetzt.


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