Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 E 1/07

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.


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