Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 990/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T. in B. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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