Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 58/07

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahren.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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