Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 2749/06

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 7. Dezember 2006 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 375.000,00 EUR festgesetzt.


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