Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 3801/02

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Juli 2002 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des nicht gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 12.260,37 EUR festgesetzt.


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