Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 6/07

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2006 wird geändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 9.944,88 Euro festgesetzt.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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