Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 55/07

Tenor

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 14. Dezember 2006 - Aktenzeichen 6 A 4624/04 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.


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