Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 169/06

Tenor

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Beschwerden der Antragsteller/innen gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Münster vom 11. Dezember 2006 werden auf Kosten der jeweiligen Antragsteller/innen zurückgewiesen.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.


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