Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 1056/06

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Januar 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 3.000,-- € festgesetzt.


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