Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1544/05

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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