Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 38/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I. aus X. als Bevollmächtigter beigeordnet.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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