Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 14/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragstellerin gegen die den Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen vom 6. Oktober 2006 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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