Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 134/07

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das Verfahren erster und zweiter Instanz auf 42.900,-- Euro festgesetzt.


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