Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 266/07

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert:

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin 4 K 1524/06 vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 28. September 2006 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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