Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 489/07

Tenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 27. März 2007 - 14 B 467/07 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.


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