Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2975/06

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Juni 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 40.000,00 EUR festgesetzt.


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