Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 497/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens I. und II. Instanz.

Der Streitwert wird für das Verfahren I. und II. Instanz auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.


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