Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 392/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der von der Antragstellerin im Verfahren 4 K 184/07 erhobenen Klage gegen die Anordnung des Antragsgegners vom 16. Januar 2007 und dessen Widerspruchsbescheid vom 30. Januar 2007 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.