Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 385/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Februar 2007 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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