Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 218/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die dem Polizeipräsidium C. zum 1. Mai 2006, 1. August und 1. September 2006 zugewiesenen Stellen der Besoldungsgruppe A 12 nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist, oder bis die an die Antragstellerin gerichtete Konkurrentenmitteilung vom 31. August 2006 bestandskräftig geworden ist.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu 9/10, die Antragstellerin zu 1/10 jeweils mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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