Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 200/07.NE

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller zu 1. und 2. und die Antragstellerin zu 3. tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens, wobei die Antragsteller zu 1. und 2. für ihren Kostenanteil gesamtschuldnerisch haften.

Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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