Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 922/07

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juni 2007 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.


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