Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1550/06

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1. März 2006 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.


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