Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 823/07

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 14. Mai 2007 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 16. April 2007 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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