Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 968/07

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 22. Juni 2007 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 1.250, EUR festgesetzt.


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