Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 3462/04

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auch für das Zulassungsverfahren auf 290,09 EUR (= früher 567,36 DM) festgesetzt.


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