Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1075/06.A

Tenor

1. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 2. Februar 2006 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.