Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1090/07

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts H. vom 20. Juni 2007 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.


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