Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 307/07

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.


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