Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 67/07

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.


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