Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1071/07

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 10. April 2007 wird wiederhergestellt bzw. hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.


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