Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 887/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung des von der Antragstellerin gegen den Bescheid der Bezirksregierung N. vom 26. April 2007 eingelegten Widerspruchs wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.500,00 EUR festgesetzt.


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