Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1354/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Februar 2006 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 100.000,- EUR festgesetzt.


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