Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2723/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 28. Dezember 2001 und des Widerspruchsbescheides des Landrats des S. -T. -Kreises vom 13. Januar 2003 verpflichtet, dem Kläger den unter dem 19. September 2001 beantragten Bauvorbescheid zur Aufstockung des Gebäudes Am I. 16, L. , zum Zwecke der Errichtung einer Betriebswohnung zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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