Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 E 686/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und der zur Vertretung bereite Rechtsanwalt X. G. . L. , L1. , beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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