Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 869/07

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,00 Euro festgesetzt.


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