Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 2203/05

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im nicht rechtskräftigen Ausspruch geändert. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 5.536,51 Euro sowie Zinsen in jährlicher Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Der Kläger trägt 11/20 der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens, der Beklagte trägt von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens 9/20 sowie die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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