Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 4643/06

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Oktober 2006 teilweise geändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Auflage A.11 des Bescheides vom 17. Dezember 2001 verpflichtet, die Dosierung des Arzneimittels "W. flüssig" mit 2 - 3 x 15 ml pro Tag gemäß dem im Verwaltungsverfahren gestellten Antrag zuzulassen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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